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US-Justizministerium: Google soll Chrome verkaufen und Wettbewerbern Zugriff auf den Webindex gewähren

Vorschlag des US-Justizministeriums erhöht Druck im Wettbewerbsverfahren gegen Google

Beobachter schätzen den Wert von Chrome auf mindestens 15 bis 20 Milliarden US-Dollar. Der Vorschlag, der am 20. November 2024 dem US District Court in Washington D.C. offiziell vorgelegt wurde, ist Teil eines Maßnahmenpakets, um Googles Monopolstellung zu brechen. Ein Update von PriDI-Jurist Leopold Beer über diese neue Entwicklung im Gerichtsverfahren gegen Google.

Der jüngste Vorschlag des US-Justizministeriums im Kartellrechts-Prozess gegen Google könnte weitreichende Auswirkungen auf die Suchmaschinen-Welt haben: Die Behörde fordert, dass Google seinen weltweit führenden Browser Chrome verkaufen muss.

Bereits im August hatte Richter Amit Mehta geurteilt, dass Google rechtswidrig ein Monopol aufrecht erhalten und so dem Wettbewerb geschadet habe (siehe dazu den Beitrag des Pridi-Teams). Am 20. November 2024 reichte das US-Justizministerium nun dazu einen Vorschlag mit verschiedenen konkreten Maßnahmen ein, darunter der Verkauf von Chrome. Darüber hinaus soll Google sämtlichen Wettbewerbern kostengünstigen Zugriff auf den Webindex des Konzerns gewähren.

Warum der Verkauf von Chrome im Fokus steht

Googles Browser Chrome ist ein zentraler Zugangspunkt zu Googles Suchmaschine und dem Werbenetzwerk. Das Justizministerium argumentiert, dass die marktbeherrschende Stellung es Google ermögliche, Wettbewerber systematisch auszuschließen. Der Verkauf sei erforderlich, um diesen Ausschluss von Konkurrenten vom Suchmaschinen-Markt zu unterbinden. Dem Unternehmen solle aus diesem Grund auch verboten werden, nach dem Verkauf von Chrome erneut in den Browser-Markt einzurtreten oder Unternehmen zu übernehmen, die ähnliche Technologien wie etwa KI-gestützte Suchdienstleistungen anbieten.

Den zweiten Vorschlag – die Verpflichtung Googles zur Öffnung des eigenen Webindex – begründete das Justizministerium damit, dass diese Daten essenziell für Wettbewerber seien, um eigene Suchmaschinen aufzubauen und erfolgreich betreiben zu können. Daher solle Google seinen Suchindex dauerhaft für Wettbewerber und potenzielle Wettbewerber zugänglich machen – und das lediglich zu marginalen Kosten. Zudem solle Google für eine Dauer von zehn Jahren seine Nutzer- und Werbedaten kostenfrei mit seinen Wettbewerbern teilen, um die Chancengleichheit zu fördern.

Wie schnell diese Maßnahmen umgesetzt werden könnten, bleibt unklar. Zum einen wird das Gericht voraussichtlich erst im August des kommenden Jahres über die Maßnahmen entscheiden, die Googles Wettbewerbsverstöße ausgleichen sollen. Zum anderen ist zu erwarten, dass Google Berufung gegen das Urteil einlegt, was das Verfahren weiter in die Länge ziehen würde. Außerdem könnten auch politische Faktoren, vor allem die Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten, eine Rolle spielen. Trump stand einer Zerschlagung Googles zuletzt kritisch gegenüber, da diese seiner Meinung nach den Verbrauchern schade.

Die Entscheidung des Gerichts wird im August 2025 erwartet. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob und wann es zu einem Verkauf von Chrome und einem freien Zugang zu Googles Webindex kommt.

Welche Bedeutung haben die Forderungen für den europäischen Suchmaschinenmarkt und das PriDI-Projekt?

Europäische Nutzer sind derzeit stark von US-amerikanischen Suchmaschinen abhängig, allen voran von Google mit seinem Marktanteil von über 90 Prozent. Eine Zerschlagung Googles und eine Öffnung des Marktes würde sich also auch auf den europäischen Suchmaschinenmarkt auswirken.

Weitere Bewegung könnte durch europäische Player kommen, die zur Zeit an Alternativen zu den Webindizes der US-amerikanischen Unternehmen arbeiten. Ein Beispiel ist das Projekt „OpenWebSearch.EU“. Es basiert auf einem werteorientierten Ansatz und stellt kommerzielle Interessen in den Hintergrund. Das Projekt PriDI untersucht rechtliche Aspekte eines offenen Webindex, wie er zur Zeit von OpenWebSearch.EU entwickelt wird. Inbesondere betrachtet das PriDI-Team Datenschutz, Privatsphäre und Grundrechte eines offenen Webindex.