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Ein teurer Sommeranfang für Google

Der Sommer 2026 beginnt teuer für Google. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt ein Bußgeld in Höhe 4,1 Mrd. Euro, das die Europäische Kommission gegen Google verhängt hatte und ein Gericht in Schweden verurteilt Google zu Schadensersatz in Höhe von 1,7 Mrd. Euro.

Das Urteil des EuGH – ein Bußgeld in Höhe von 4,1 Mrd. Euro

Am 02.07.2026 bestätigte der EuGH ein Bußgeld in Höhe von 4,1 Mrd. Euro, das die Europäische Kommission gegen Google verhängt hatte (EuGH Urteil vom 02.07.2026 Az.: C-738/22 P).

Die Europäische Kommission hatte festgestellt, dass Hersteller von Android-Smartphones und Mobilfunkanbieter, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren mussten. Dazu gehörten auch der Browser Chrome und die Google-Suche. Diese Verpflichtungen waren Gegenstand von Googles Vorinstallationsvereinbarungen und Lizenzbedingungen. Im Ergebnis waren so auf nahezu allen Android-Geräten Chrome und die Google-Suche vorinstalliert. Damit habe Google nach Einschätzung der Kommission seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Das Verfahren in Schweden – ein Schadensersatz in Höhe von 1,7 Mrd. Euro

Im Jahr 2017 hatte die Europäische Kommission festgestellt, dass Google seine eigenen Shoppingdienste (heute Google Shopping) gegenüber Preisvergleichsdiensten anderer Anbieter bevorzugt hatte. Die Europäische Kommission sah in dieser Selbstbevorzugung einen Missbrauch von Googles Marktmacht. Im Jahr 2024 bestätigte der EuGH diese Entscheidung (EuGH Urteil vom 10.09.2024 Az.: C‑48/22 P).

Auf der Grundlage dieser Feststellungen erhob ein schwedisches Vergleichsportal Klage auf Schadensersatz gegen Google. Weil Anzeigen des Vergleichsportals in den Suchergebnissen bei Google herabgestuft worden seien, sei dem Unternehmen ein erheblicher Schaden entstanden. Dies hat das schwedische Gericht nun bestätigt. Allerdings blieb der zugesprochene Schadensersatzanspruch deutlich hinter der Forderung des Vergleichsportals zurück. Das Unternehmen hatte ursprünglich 7,2 Mrd. Euro gefordert.

Google hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Google hatte 2017 umfassende Änderungen an seinen Suchergebnissen vorgenommen, die nach Ansicht von Google wirksam gewesen seien.

Grafische Darstellung einer Windmühle die Geld aus ihren Flügeln lässt – erheiternde Illustration

Auch in Deutschland wurde Google wegen Selbstbevorzugung zu Schadensersatz verurteilt.

Das Landgericht Berlin II hat Google im November 2025 verurteilt, einen Schadensersatz in Höhe von 456 Mio. Euro an den Preisvergleichsdienst Idealo zu zahlen, weil Google seine eigenen Dienste gegenüber Idealo bevorzugt hatte (LG Berlin II Urteil vom 14.11.2025 Az.: 16 O 195/19 Kart (2)). Auch dieses Urteil beruht auf den Feststellung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017, die 2024 durch den EuGH bestätigt wurden.

Idealo hatte ursprünglich deutlich mehr Schadensersatz von Google gefordert. Deswegen kündigte Idealo an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Auch Google kündigte an, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen.

In einem ähnlich gelagerten Fall muss Google der Vergleichsseite Testberichte.de einen Schadensersatz in Höhe 107 Mio. Euro bezahlen (LG Berlin II Urteil vom 13.11.2025 , Az: 16 O 275/24).

Vor dem Landgericht Hamburg ist eine Schadensersatzklage der Hotel-Vergleichsplattform Trivago gegen Google anhängig. Trivago wirft Google vor, seinen eigenen Hotelsuchdienst in den Suchergebnissen bevorzugt darzustellen und Konkurrenten dadurch gezielt zu  benachteiligen. Eine Entscheidung steht in diesem Verfahren noch aus.

Rechtsdurchsetzung gegen Big Tech – ein Kampf gegen Windmühlen?

Google sieht sich immer wieder Untersuchungen, Bußgeldentscheidungen und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt. Die verhängten Bußgelder und zugesprochenen Schadensersatzzahlungen sind zum Teil erheblich. Gleichwohl bleibt der Eindruck, dass dies nur Tropfen auf den heißen Stein sind. Der Versuch, die Marktmacht der Technologiekonzerne einzuhegen, scheint ein Kampf gegen Windmühlen. Nichtsdestotrotz sollten Deutschland und Europa die vorhandenen rechtlichen Werkzeuge, insbesondere das Kartellrecht, den Digital Markets Act und den Digital Services Act, weiter konsequent anwenden und durchsetzen. Nur so bleibt die Hoffnung auf weniger Marktmacht, mehr Vielfalt und fairen Wettbewerb am Leben.

Charlotte Werther, LL.M. ist Juristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Open Search Foundation e.V.. Im Rahmen des Projekts PriDI beschäftigt sie sich mit der grundrechtskonformen Gestaltung einer offenen Suchinfrastruktur.