Technikgestaltung auf dem Prüfstand: Macht TikTok süchtig? Vorläufig ja.
Seit Februar 2024 untersucht die Europäische Kommission, ob TikTok die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) einhält. In diesem förmlichen Verfahren überprüft die Kommission u.a. das Design von TikTok auf Suchtgefahren, die Empfehlungssysteme und den sogenannten “Rabbit Hole Effect” sowie Sicherheit, Privatsphäre und Jugendschutz auf der Plattform. Gegenstand der Untersuchung sind außerdem Transparenzpflichten im Zusammenhang mit Werbung und der Zugang zu Forschungsdaten.
Am 06.02.2026 hat die Europäische Kommission ein weiteres vorläufiges Ergebnis aus dieser Untersuchung veröffentlicht. Die Kommission ist derzeit der Meinung, dass das suchterzeugende Design von TikTok gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Nach der vorläufigen Einschätzung geht die Kommission davon aus, dass TikTok sein Design ändern muss, um DSA-konform zu werden.
Die Kommission hat verschiedene Funktionen von TikTok und die sich daraus ergebenden Suchtrisiken untersucht. Zu den untersuchten Funktionen zählen z.B. unendliches Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtungen und das personalisierte Empfehlungssystem.
Das Design von TikTok verleitet NutzerInnen nach den vorläufigen Feststellungen der Kommission dazu, immer weiter zu scrollen, weil es die NutzerInnen mit ständig neuen Inhalten “belohnt”. So werde das Gehirn der NutzerInnen in den Autopilotenmodus verlagert, was dazu führen kann, dass die Selbstkontrolle der NutzerInnen sinkt und die NutzerInnen für zwanghaftes Verhalten anfällig werden.
Nach den vorläufigen Feststellungen der Kommission hat TikTok die Auswirkungen der genannten Funktionen auf das körperliche und geistige Wohlbefinden der NutzerInnen nicht ausreichend bewertet und wohl auch die notwendigen Maßnahmen zur Risikominimierung nicht in ausreichendem umgesetzt.
Verschiedene Aspekte der Nutzung der App habe TikTok bei der Risikobewertung nicht hinreichend berücksichtigt. Dazu gehören z.B. die Zeit, die Minderjährige nachts auf der Plattform verbringen und die Häufigkeit, mit der Nutzer die App öffnen. Die von TikTok vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung des Suchtrisikos, z.B. das Screentime Management Tool und Kontrollfunktionen für Eltern, reichen der Kommission nach der vorläufigen Einschätzung nicht aus. Die Schutzmechanismen seien zu leicht zu umgehen oder erforderten zu viel Aufwand bei der Einrichtung.
Grundlage für die vorläufige Einschätzung der Kommission sind u.a. eine Analyse der Risikobewertungsberichte wie auch interne Daten und Dokumente von TikTok sowie die Ergebnisse mehrerer Auskunftsersuchen. Berücksichtigt wurden außerdem die wissenschaftliche Forschung zum Thema suchterzeugendes Design und Experteninterviews.
Die Untersuchung der Kommission ist noch nicht abgeschlossen und die Feststellungen der Kommission erst mal nur vorläufig. Ein Verstoß ist noch nicht final festgestellt. Noch muss TikTok also an seinem Design nichts ändern. TikTok kann sich gegen die Vorwürfe verteidigen und zu den vorläufigen Feststellung Stellung nehmen. Erst wenn sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigt, kann die Kommission ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen den DSA verhängen.
Neben der aktuellen Einschätzung zum suchterzeugenden Design hat die Europäische Kommission bereits im Oktober 2025 ihre vorläufigen Ergebnisse zum Forschungsdatenzugang bei TikTok veröffentlicht. Im Dezember 2025 wurde die Untersuchung zur Transparenz der Werbung bei TikTok durch verbindliche Verpflichtungen abgeschlossen.
Der Digital Services Act sieht bestimmte Sorgfaltspflichten und Transparenzbestimmungen für Vermittlungsdienste vor. Ziel der Regelungen sind mehr Sicherheit und Fairness bei Online-Angeboten zum Schutz der NutzerInnen in der Europäischen Union. Zu den Vermittlungsdiensten zählen z.B. Online-Marktplätze und soziale Netzwerke sowie App-Stores und Online-Reise- und Unterkunftsplattformen. Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen enthält der Digital Services Act besondere Vorschriften.
Die potenziell suchtgefährdende Gestaltung von Online Plattformen und Social Media Apps ist in den USA Gegenstand einer Klage gegen Meta und Google. Eine Privatperson wirft den beiden Konzernen vor, dass u.a. die Konzeption der Apps insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zu Depressionen und Suizidgedanken führen kann und fordert Schadensersatz. TikTok und Snapchat waren deswegen ebenfalls verklagt, haben sich aber mit der Klägerin außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt.
Charlotte Werther, LL.M. ist Juristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Open Search Foundation e.V. Im Rahmen des Projekts PriDI beschäftigt sie sich mit der grundrechtskonformen Gestaltung einer offenen Suchinfrastruktur.



