Suchtgefahr durch Technikgestaltung – vorläufig auch bei Instagram und Facebook
Nachdem die Europäische Kommission im Februar 2026 vorläufig festgestellt hat, dass TikTok süchtig macht gilt dies jetzt auch für Instagram und Facebook aus dem Metakonzern.
Die Europäische Kommission untersucht diese beiden Dienste auf der Grundlage des Digital Services Act (DSA) und ist der Auffassung, dass wie bei TikTok unendliches Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und ein hochgradig personalisiertes Empfehlungssystem Suchtpotential hat. Die Kommission wirft Meta vor, die Risiken seines Designs für schutzbedürftige Personen nicht angemessen bewertet zu haben. Außerdem habe Meta die verfügbaren Informationen zu den Wirkungsweisen der verschiedenen Formate wie beispielsweise „Reels“ und „Stories“ nicht hinreichend beachtet. Solche Formate können eine übermäßige oder zwanghafte Nutzung der Plattformen begünstigen.
Vorwürfe decken sich mit Verfahren gegen TikTok
Die Vorwürfe gegen Meta decken sich mit den Feststellungen der Europäischen Kommission aus der TikTok-Untersuchung. Wie auch schon bei TikTok erachtet die Europäische Kommission die von Meta vorgesehenen Schutzmaßnahmen als nicht ausreichend. Diese könnten zu leicht umgangen werden oder verfehlen ihren Zweck. Dies gilt auch für die von Meta bereitgestellten Informationen und Links zur Sensibilisierung und Aufklärung über psychische Gesundheit.
Nach der vorläufigen Einschätzung der Kommission muss Meta das Design seiner Plattformen anpassen. Zu möglichen Änderungen können nach Einschätzung der Kommission z.B. die standardmäßige Deaktivierung wichtiger Suchtfunktionen wie „Autoplay“ und „Unendliches Scrollen“ zählen. Außerdem müsse ein effektiver Mechanismus zur Unterbrechung der Bildschirmzeit implementiert weiter. Weiter erachtet die Kommission es als notwendig, dass das Empfehlungssystem angepasst wird, um es weniger engagementorientiert zu machen.
Die Feststellungen der Kommission sind erst mal nur vorläufig. Ein Verstoß von Meta gegen die Vorgaben des DSA ist noch nicht final festgestellt, vielmehr dauert die Untersuchung an. Änderungen am Design muss Meta zu diesem Zeitpunkt also noch nicht vornehmen. Ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen den DSA könnte die Kommission auch erst dann verhängen, wenn sich ihre vorläufige Auffassung im Verlauf der weiteren Untersuchung bestätigt. Ein mögliches Bußgeld kann dann bis zu 6 % von Metas weltweiten Jahresumsatz betragen.
Meta kann sich gegen die Vorwürfe noch verteidigen
Die Europäische Kommission untersucht nicht nur eine mögliche Suchtgefahr durch die Gestaltung von Instagram und Facebook. Auf dem Prüfstand stehen auch die Maßnahmen zur Alterssicherung und der sog. „Rabbit Hole“-Effekt. Der „Rabbit Hole“-Effekt führt dazu, dass eine Person bei der Suche nach einer einfachen Information immer tiefer in ein Thema eintaucht und dabei oft die Zeit aus den Augen verliert. Grund dafür ist, dass Plattformen häufig Algorithmenverwenden, die konstant weitere verwandte Inhalte empfehlen, um die Neugier der Nutzer:innen anzuregen. Ziel ist es, die Nutzer:innen auf der Plattform zu halten. Die Kommission prüft, ob die konkrete Gestaltung der Empfehlungssysteme bei Instagram und Facebook zu einem „Rabbit Hole“-Effekt führt.
Das Thema Suchtgefahr durch Technikgestaltung ist inzwischen in den Fokus der Europäischen Kommission gerückt. Es scheint absehbar, dass die großen Plattformen das Design ihrer Funktionen in Zukunft anpassen müssen. Wann das sein wird und, ob die Lösungen dann tatsächlich weniger Suchtpotentenzial haben, bleibt abzuwarten. Das Geschäftsmodell der großen Plattformen zielt darauf ab, dass Nutzer:innen möglichst viel Zeit auf den Plattformen verbringen.
In den USA ist man in Sachen Jugendschutz vermeintlich schon einen Schritt weiter.
In einem aufsehenerregenden Vergleich hat sich Meta am 26.08.2026 gegenüber 48 US-Bundesstaaten verpflichtet, Funktionen von Facebook und Instagram weitreichend zu ändern. Die Änderungen sollen Kinder und Jugendliche vor übermäßiger Nutzung und Social-Media Sucht schützen. Zu den Änderungen zählen z.B. ein voreingestelltes 2-Stunden Limit pro Tag und nächtliche Zugangssperren. Außerdem wird der Empfang von Push-Nachrichten in bestimmten Zeitfenstern deaktiviert. Abzuwarten bleibt, ob bzw. wie leicht diese Einstellungen möglicherweise umgangen werden können.
Neben den Änderungen in den Funktionen und beim Design der Plattformen, muss der Meta-Konzern ca. 18 Milliarden Dollar an die am Vergleich beteiligten Bundesstaaten bezahlen.
Die Änderungen müssen zunächst nur in den beteiligten US-Bundesstaaten umgesetzt werden. In Europa bleibt daher erstmal alles so, wie es ist. Denkbar ist aber, dass sich die Europäische Kommission bei ihren Untersuchungen gegen Meta an den Verpflichtungen aus den USA orientieren könnte.
Charlotte Werther, LL.M. ist Juristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Open Search Foundation e.V.. Im Rahmen des Projekts PriDI beschäftigt sie sich mit der grundrechtskonformen Gestaltung einer offenen Suchinfrastruktur.



