Schon wieder eine Rekordstrafe gegen Google– ja, aber…
Am 24.07.2026 verhängte die Europäische Kommission die höchste Strafe, die es auf der Grundlage des Digital Markets Act (DMA) bisher jemals gegeben hat: Google soll 890 Millionen Euro zahlen, weil der Konzern entgegen Art. 6 Abs. 5 DMA eigene Angebote und Dienste in der Google-Suche gegenüber denjenigen Angeboten anderer Anbieter bevorzugt haben soll. Es geht dabei um verschiedene vertikale Suchdienste wie z.B. Google Shopping, Google Flights, Google Maps und Google Translate. Außerdem sind Informationen zu Bahnverbindungen, Restaurants und Sportergebnissen betroffen.
Obwohl die KI Zusammenfassung von Google (sog. AI Overview) in diesem Verfahren nicht untersucht wurde, ließ die Europäische Kommission erkennen, dass die Bevorzugung eigener Dienste gegenüber denen anderer Anbieter auch im Rahmen solcher KI Zusammenfassungen gegen Wettbewerbsrecht verstoßen dürfte.
Gegenstand des Verfahrens sind außerdem Beschränkungen im Google Playstore, dem Appstore von Android. Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission hindert Google App-Entwickler daran, aus dem Playstore heraus auf günstigere Bezugs- und Bezahlmöglichkeiten hinzuweisen, die Nutzer:innen außerhalb des Playstores wählen könnten. Damit würde Google den Wettbewerb beschränken. Google begründet dies Handhabe mit Sicherheitsbedenken.
Google steht nicht das erste Mal wegen Selbstbevorzugung in der Kritik
Das verhängte Bußgeld klingt erst mal viel, aber die aktuelle Entscheidung ist nicht die erste, die gegen Google wegen sog. „Self-Preferencing“ (Selbstbevorzugung) ergeht. Bereits 2017 verhängte die Europäische Kommission ein Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro, weil Google seinen Shopping Suchdienst „Google Shopping“ gegenüber Diensten Dritter bevorzugt hatte. Der Europäische Gerichtshofe hatte diese Entscheidung 2024 bestätigt (EuGH Urteil vom 10.09.2024 Az.: C‑48/22 P). Grundlage für die Entscheidung 2017 war Art. 102 AEUV. Die Kommission wertete das Verhalten von Google als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Es scheint also nicht so, als würden hohe Geldbußen Google davon abhalten, den Wettbewerb in der Europäischen Union mit unlauteren Mitteln zu seinen eigenen Gunsten zu beschränken. Setzt man außerdem das nun verhängte Bußgeld in Höhe von 890 Millionen Euro ins Verhältnis zu Googles Jahresumsatz 2025 in Höhe von ca. 400 Milliarden Dollar (ca. 370 Milliarden Euro), dürfte Google die „Rekordstrafe“ verschmerzen können. Offiziell wurden bei der Bußgeldbemessung Schwere, Art und Dauer der festgestellten Verstöße berücksichtigt. Eine Rolle gespielt haben dürften aber vermutlich auch handelspolitische Erwägungen und das Verhältnis der Europäischen Union zu den Vereinigten Staaten. Die europäische Digitalregulierung ist immer wieder Grund für Verwerfungen zwischen der EU und den USA.
Wie geht es weiter?
Google muss jetzt innerhalb von 6o Tagen seine Dienste anpassen, und die von der Europäischen Kommission festgestellten Verstöße beseitigen. Wie das aussehen wird und was das für die Nutzer:innen bedeutet, bleibt abzuwarten. Setzt Google die Entscheidung der Kommission nicht oder nicht rechtzeitig um, drohen zusätzliche Strafzahlungen in Höhe von bis zu 5 % von Googles Umsatz.
Die Entscheidung der Kommission ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Google kann noch dagegen vorgehen.
Charlotte Werther, LL.M. ist Juristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Open Search Foundation e.V.. Im Rahmen des Projekts PriDI beschäftigt sie sich mit der grundrechtskonformen Gestaltung einer offenen Suchinfrastruktur.


