Key Visual Recht aktuell

Haften Suchmaschinenbetreiber für KI generierte Antworten?

Diese Frage hat das Landgericht München I in seinem Urteil vom 28.05.2026 (Az. 26 O 869/26) beantwortet: ja, Google haftet für falsche Angaben, die von der KI als Antwort auf eine Sucheingabe generiert werden. KI-Zusammenfassungen von Suchergebnissen werden also anders behandelt als Suchergebnisse, die als Linkliste mit Vorschau und/oder Snippet bereitgestellt werden. Für die Linkliste und deren Inhalte haftet Google nämlich nur eingeschränkt.

Der Prozess

Zwei Verlage hatten den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Google beantragt. Sie wollten es Google zu untersagen, KI-generierte Zusammenfassungen mit bestimmten Inhalten als Ergebnis einer Google-Suche zu präsentieren. Als Antwort auf Suchanfragen zu den beiden Verlagen enthielten die KI-Zusammenfassungen u.a. Hinweise auf angeblich unseriöse Geschäftspraktiken und Betrugsvorwürfe. Dabei bezogen sich die von der KI bereitgestellten Informationen nachweislich teilweise auf andere Unternehmen oder waren erfunden.

Das Landgericht München I musste also die Frage entscheiden, ob KI-generierte Zusammenfassungen in Suchmaschinen genauso behandelt werden wie die klassische Liste mit Links. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haftet der Suchmaschinenbetreiber nicht für rechtsverletzende Links zu den von Dritten bereitgestellten Informationen. Ein Suchmaschinenbetreiber muss die Links und deren Inhalte auch nicht prüfen. Erst dann, wenn der Suchmaschinenbetreiber auf eine Rechtsverletzung durch einen angezeigten Link aufmerksam gemacht wird, muss er reagieren (BGH Urteil vom 27.02.2018, Az.: VI ZR 489/16).

Dieses Haftungsprivileg gilt nach der aktuellen Entscheidung des Landgerichts München I nicht für die von Google und anderen Suchmaschinen jetzt zusätzlich zu oder anstelle der Linkliste bereitgestellten KI-generierten Zusammenfassung der Suchergebnisse. Das Landgericht München I geht davon aus, dass eine Suchmaschine bei den KI-generierten Zusammenfassungen nicht nur einfach Suchergebnisse, also Inhalte Dritter, zusammenfasst. Vielmehr formuliert die Suchmaschine nach Auffassung des Gerichts in ihrer KI-generierten Zusammenfassung eigenständig neue Aussagen ein eigenen Worten, nach einer eigenen Gliederung und, so wie in diesem Fall auch geschehen, teilweise mit Inhalten, die sich nicht in den verlinkten Quellen wiederfinden. Die KI-generierte Zusammenfassung geht also über die reine Präsentation von Inhalten Dritter hinaus.

AI Overviews Beispiele

KI-Zusammenfassungen sind mehr als die Präsentation der Inhalte von Dritten

Anders als von Google zur Verteidigung behauptet, geht das Gericht davon aus, dass Google die Erstellung der KI-generierten Antworten beeinflussen und die eingesetzten Algorithmen steuern könne. Deswegen müsse sich Google die KI-generierten Antworten als eigene zurechnen lassen. Auf das Haftungsprivileg für Suchmaschinen oder Hostprovider nach dem Digital Services Act (DSA) könne sich Google nicht berufen, weil Google bei den KI-generieren Zusammenfassungen mehr mache, als nur fremde Inhalte durchzuleiten oder zu speichern. Google hatte behauptet, es sei für die Datenverarbeitung nicht selbst verantwortlich. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Möglichkeit zur Prüfung reicht nicht

Zurückgewiesen hat das Gericht auch das Argument von Google, Nutzende der Suchmaschine und der KI-generierten Zusammenfassungen könnten die Fakten ja selbst anhand der zur Verfügung gestellten Quellen prüfen. Es sei nach Auffassung von Google zudem auch bekannt, dass KI-generierte Inhalte nicht fehlerfrei seien. Das sieht das Gericht anders. Das Landgericht München I sieht keine Anhaltspunkte, die die Nutzenden dazu veranlassen würden, die KI-generierten Antworten in Frage zu stellen und/oder nachzuprüfen.

Die Tendenz scheint klar

Das Urteil des Landgerichts München I scheint konsequent. Es ist nicht das erste Urteil, das eine Haftung des Betreibers einer Suchmaschine für KI-generierte Zusammenfassungen annimmt. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte mit Urteil vom 10.09.2025 (Az. 2-06 O 271/25) entschieden, dass eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers für falsche KI-generierte Informationen grundsätzlich denkbar sei. In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main hatte das Gericht die geltend gemachten Ansprüche allerdings trotzdem abgewiesen.

Das Urteil das Landgerichts München I ist noch nicht rechtskräftig. Google kann noch Rechtsmittel einlegen.

Charlotte Werther, LL.M. ist Juristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Open Search Foundation e.V.. Im Rahmen des Projekts PriDI beschäftigt sie sich mit der grundrechtskonformen Gestaltung einer offenen Suchinfrastruktur.