Deine Grundrechte (im digitalen Raum) – ein Überblick
Was sind eigentlich die Grundrechte und warum sind sie wichtig?
Grundrechte sind die grundlegenden Rechte, die uns Menschen zustehen und die unsere Freiheit schützen. Sie gelten unabhängig von Herkunft oder gesellschaftlicher Stellung.
In Deutschland sind die Grundrechte im Grundgesetz (GG) verankert, das seit 1949 gilt. Auf europäischer Ebene schützt die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) die Rechte von EU-Bürgern und EU-Bürgerinnen. Beide Regelwerke gelten nebeneinander und ergänzen sich.
Grundrechte und ihre wirksame Anwendung sind keine Selbstverständlichkeit. Sie müssen erkämpft, gesichert und immer wieder neu ausgelegt werden. Das gilt insbesondere in einer Zeit, in der Technologie immer mehr Einfluss auf unser Leben nimmt.
Grundrechte im digitalen Zeitalter
Aus unserem Alltag sind digitale Technologien nicht mehr wegzudenken. Wir kommunizieren per Messenger, suchen nach Informationen mit Hilfe von Suchmaschinen und KI-Chatbots und teilen persönliche Daten mit Apps. Dabei hinterlassen wir digitale Spuren, die von Algorithmen ausgewertet werden.
Die Grundrechte gelten dabei auch im Internet. Als das Grundgesetz entwickelt wurde, waren die Entwicklungen, die uns heute beschäftigen allerdings noch nicht absehbar. Daher müssen die Grundrechte für diese neuen Bedingungen ausgelegt und weiterentwickelt werden.
Relevante Grundrechte im digitalen Kontext
- Menschenwürde (Art. 1 GG) – Die Menschenwürde ist unantastbar. Das gilt auch im digitalen Raum, zum Beispiel, wen Algorithmen oder automatisierte Systeme über Menschen urteilen oder sie kontrollieren
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG) – Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu bestimmen, wer welche persönlichen Daten über ihn sammelt, speichert oder weitergibt.
- Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG) – Dieses Grundrecht schützt davor, dass der Staat heimlich auf Computer, Smartphones und andere digitale Geräte zugreift. Das Grundrecht stellt sicher, dass unsere digitalen Geräte ein privater Rückzugsraum bleiben.
- Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 GG, Art. 11 GRCH) – Jeder und jede darf seine Meinung frei äußern oder entscheiden, sich nicht zu äußern. Das gilt auch im Internet. Außerdem darf sich jeder und jede aus frei zugänglichen Quellen informieren. Dazu gehört auch das Internet.
- Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) – Private digitale Kommunikation, z.B. E-Mail, Messengernachrichten oder Nachrichten in sozialen Netzwerken, dürfen nicht ohne gesetzliche Grundlage überwacht oder abgefangen werden.
- Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 7 GRCh) – Das Privatleben ist vor unberechtigten Zugriffen geschützt. Dazu gehören auch digitale Kommunikation und Online-Aktivitäten.
- Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh) – Jede Person hat das Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Jede Person kann Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten verlangen und deren Löschung oder Berichtigung verlangen.
- Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRCh) – Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion, oder anderer Merkmale benachteiligt werden. Das gilt auch für automatisierte Systeme und KI-gestützte Entscheidungen.
Unsere Grafik zeigt weitere Rechte, die im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen und der Nutzung einer europäischen Webdaten und Suchinfrastruktur relevant sind.
Unsere Grundrechte sind eine große Errungenschaft für unsere Gesellschaft – denn sie machen Freiheit und Privatheit gleichermaßen möglich.




