Hole Dir Deine Daten – und nimm sie mit!
Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
Wir haben schon gesehen, dass Du herausfinden kannst, wer alles Daten von Dir hat. Außerdem haben wir uns angeschaut, wie Du Daten löschen und berichtigen lassen kannst.
Du kannst aber noch viel mehr tun, um die Kontrolle über Deine Daten zurückzugewinnen. Art. 20 DSGVO gibt Dir das sogenannte Recht auf Datenübertragbarkeit.
Klingt gut, aber was heißt das genau?
Das Recht auf Datenübertragbarkeit hat zwei Bestandteile:
- Du kannst verlangen, dass man Dir Deine Daten kostenlos zur Verfügung stellt.
- Wenn Du die Daten dann hast, kannst Du sie uneingeschränkt selbst benutzen und an andere Stellen weitergeben (natürlich nur wenn Du das auch willst und bestenfalls nur an solche Stellen, die Deine Privatssphäre respektieren und Deine Daten schützen – Augen auf bei der Auswahl Deiner digitalen Dienste).
Das kann zum Beispiel interessant sein für Deine Playlists bei Musikstreamingdiensten, Aktivitäts- und Gesundheitsdaten bei Fitness Trackern oder Deinen E-Mail Account. Für den Import beim neuen Anbieter kann manchmal ein „Helfertool“ einer dritten Partei erforderlich sein – aber das Recht ist erstmal grundsätzlich auf deiner Seite.
Übrigens: Du kannst die Herausgabe so oft wie Du willst verlangen. Das macht Sinn z.B., wenn Du den Dienst weiternutzt, nachdem Du Dir Deine Daten hast geben lassen.
Was musst Du dafür tun?
Nichts besonderes: Wende Dich an das Unternehmen oder die Stelle, von der Du Deine Daten haben möchtest. Dafür gibt es keine besondere Form. Das geht z.B. per E-Mail oder Brief. Du musst auch nicht begründen, wieso Du Deine Daten haben willst oder Dich rechtfertigen.
Was passiert dann?
Die Stelle oder das Unternehmen, an das Du Dich wendest, muss reagieren. In der Regel darf das nicht länger als einen Monat dauern.
Deine Daten werden Dir dann wahrscheinlich zum Download bereitgestellt. Die Daten müssen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format übergeben werden (z.Bsp. JSON oder CSV), so dass Du sie einfach benutzen und ggf. weitergeben kannst. Du darfst dabei nicht gezwungen werden, bestimmte Programme zu nutzen.
Was bringt mir das?
Kontrolle über Deine Daten und die Möglichkeit, leichter zu anderen Anbietern zu wechseln, ohne dass Dir dabei etwas verloren geht.
Eigentlich gibt es also jetzt keine Ausrede mehr, andere Dienste zumindest mal auszuprobieren. Wenn Du wissen willst, welche Alternativen es zu Big Tech gibt, schau doch mal bei der Initiative DI.Day vorbei.
Achtung: Wenn Du die Herausgabe Deiner Daten verlangst, werden diese nicht automatisch gelöscht. Falls Du deine Daten löschen lassen willst, musst Du das nochmal extra beantragen. Wie das geht, zeigen wir Dir hier.



