Deine Geschichte gehört Dir:
Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO
Jede Person hat das Recht, selbst zu bestimmen, was mit ihren persönlichen Daten geschieht. Deswegen kannst Du Unternehmen, Behörden und Organisationen fragen: Habt Ihr Daten von mir und wenn ja, was wisst Ihr eigentlich über mich?
Aber schön und gut, wenn ich weiß, wer alles Daten von mir hat. Was hilft mir das jetzt?
Jetzt kannst Du aktiv werden und Dir die Kontrolle über Deine Daten zurückholen: Nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem sog. „Recht auf Vergessenwerden“, kannst Du Deine Daten löschen lassen.
Was bedeutet das genau?
Du kannst verlangen, dass Deine Daten gelöscht werden. Die Stelle, die Deine Daten gespeichert hat, muss Deine Daten dann zügig löschen. Sie darf die Daten nicht weiter speichern und schon gar nicht weiter verwenden. Deine Auffordeurng muss schnell bearbeitet werden. Das Gesetz spricht davon, dass die Daten nach der Aufforderung zur Löschung “unverzüglich” gelöscht werden müssen. Was das genau heißt, häng davon ab, wie viele Daten von Dir gelöscht werden müssen. Es darf aber nicht länger als einen Monat dauern.
Wenn Deine Daten veröffentlicht oder weitergegeben wurden, muss die Stelle, die Du zur Löschung aufgefordert hast, andere informieren, damit diese anderen Stellen Deine Daten ebenfalls löschen. So soll verhindert werden, dass sich Deine Daten trotz Löschung weiter online verbreiten.
Wofür ist das Recht auf Vergessenwerden gut?
Das Recht auf Löschung schützt Dich davor, dass veraltete, falsche oder unnötige Informationen dauerhaft gespeichert und onlie abrufbar bleiben. Es sorgt dafür, dass Du die Kontrolle über Deine eigenen Daten behälst und Deine Privatsphäre geschützt wird.
Was muss ich dafür tun?
Wende Dich direkt an das Unternehmen, die Behörde oder die Organisation, das oder die Deine Daten gespeichert hat. In der Regel genügt eine formlose Anfrage per E-Mail oder Brief. Beschreibe klar, welche Daten gelöscht werden sollen und berufe Dich auf Art. 17 DSGVO. Welche Daten von Dir betroffen sind, kannst Du vorher erfragen.
Weigert sich die Stelle, von der Du die Löschung Deiner Daten forderst, kannst Du Dich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde in Deinem Bundesland beschweren.
Fazit:
Deine Geschichte gehört Dir! Du musst nicht tatenlos zusehen, wie Deine persönlichen Daten im Internet gesammelt und verbreitet werden.
Weitere Informationen zu deinen Rechten aus Art. 17 DSGVO findest du auf der Website der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI).
Auch interessant: Was weißt Du über dich und wer weiß es noch? Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO
und: Wieso Du nicht immer alles sofort löschen lassen musst. Manchmal reicht auch eine Berichtigung – Art. 16 DSGVO.



